Finanzierung

Eine Förderung für den TIM Communicator ist möglich. Unter anderem mit PCPR oder PEFRON am Communicator sowie entsprechendem Zubehör wie Schalter, Halterung etc.

FINANZIERUNG AUS PFRON-MITTELN

Kofinanzierung der Beseitigung von Kommunikationsbarrieren und technischen Barrieren

Anträge können beim Familienzentrum des Landkreises gestellt werden.

http://pcpr.info/ - Hier finden Sie einen Punkt in Ihrer Nähe

WAS SIND DIE HINDERNISSE?

Technische Barrieren sollten als Barrieren verstanden werden, die eine behinderte Person daran hindern oder daran hindern, in der Gesellschaft zu funktionieren. Die Beseitigung dieser Barriere sollte eine solche Person effizienter in der Gesellschaft arbeiten lassen und es ihr ermöglichen, im Alltag zu funktionieren.
Kommunikationsbarrieren werden als Einschränkungen definiert, die eine behinderte Person daran hindern oder daran hindern, frei zu kommunizieren und/oder Informationen zu übermitteln. Die Beseitigung dieser Barriere sollte es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, effizienter und freier zu kommunizieren und Informationen zu übertragen.
Der Kauf von Geräten zur Beseitigung von Kommunikations- und technischen Barrieren kann aus Mitteln des Staatlichen Fonds für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen kofinanziert werden.

WER KANN HILFE BEANTRAGEN?

Natürliche Personen (einschließlich Minderjährige) können eine Kofinanzierung aus Mitteln des Fonds für Aufgaben im Zusammenhang mit der Beseitigung von Kommunikations- und technischen Barrieren beantragen, wenn ihre Durchführung die Ausübung grundlegender, alltäglicher Aktivitäten oder Kontakte mit der Umwelt ermöglicht oder erheblich erleichtert durch a behinderten Menschen, sofern dies durch die aus ihrer Behinderung resultierenden Bedürfnisse gerechtfertigt ist. Personen, die an einer Förderung im Bereich der Beseitigung von Kommunikations- und technischen Barrieren interessiert sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. einen Behindertenausweis oder einen Grad der Behinderung (oder einen ihm gleichgestellten), bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr einen Behindertenausweis haben,
2. diesbezügliche Bedürfnisse haben, die sich aus einer Behinderung ergeben, die (wenn die Art der Behinderung in der Bescheinigung nicht angegeben ist) durch ein gültiges ärztliches Attest nachgewiesen werden.

FINANZIERUNGSBETRAG

Die Höhe der Kofinanzierung für die Beseitigung von Kommunikations- und technischen Barrieren beträgt bis zu 95 % der Projektkosten, jedoch nicht mehr als bis zum Fünfzehnfachen des Durchschnittsgehalts. Der angemessene Prozentsatz der Förderung wird von der Kommission zu Beginn des Jahres nach Erhalt der Förderung durch PFRON festgelegt
Die Förderung zur Beseitigung kommunikativer und technischer Barrieren kann alle drei Jahre dem Antragsteller zuerkannt werden.
Ein Antrag für einen behinderten Menschen kann auch von einem gesetzlichen Vertreter, einem gesetzlichen Vertreter, einem gerichtlich bestellten Vormund oder einem Vertreter gestellt werden
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. eine Kopie des aktuellen Behindertenausweises oder eines gleichwertigen Ausweises, bei Kindern unter 16 Jahren ein Behindertenausweis.
2. eine Erklärung einer behinderten Person oder eines Elternteils (Vormunds) eines behinderten Kindes mit einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen (abzüglich des Betrags der Vorauszahlung für die persönliche Einkommensteuer, die Beiträge zur Renten-, Invaliditäts- und Krankenversicherung, wie in den Bestimmungen über angegeben des Sozialversicherungssystems und der Unterhaltsbetrag der im gemeinsamen Haushalt verbleibenden Personen zugunsten anderer Personen) je ein Mitglied des gemeinsamen Haushalts, berechnet für die letzten drei Monate vor dem Monat der Antragstellung,
3.für Erziehungsberechtigte gilt eine Fotokopie der Urkunde, die die gesetzliche Betreuung des Schützlings begründet,
4. aktuelles ärztliches Attest mit Angaben zur Art der Behinderung des Antragstellers, wenn die Art der Behinderung im Attest nicht angegeben ist,
5. ein Preisangebot für den Kauf des Gerätes (einschließlich Montage),
6. Unterlagen, die die Finanzierung der Aufgabe aus anderen Quellen bestätigen, sofern vorhanden,
Die Grundlage für die Kofinanzierung aus Mitteln des Fonds ist eine Vereinbarung, die der Bevollmächtigte der PFRON-Mittel mit einer behinderten Person im Rahmen der Kofinanzierung der Beseitigung von Kommunikations- oder technischen Barrieren geschlossen hat

Formular zur Ausstellung einer Proforma-Rechnung: